Anzeigepflicht bei Leerstand – Wohngebäude- und Hausratsversicherung
Als Eigentümer eines Gebäudes oder als Mieter sollten Sie eine wichtige Verpflichtung beachten, um im Falle eines Schadens keine unangenehmen Kürzungen in Ihrer Versicherungspolice zu riskieren.
Ein Leerstand Ihrer Immobilie stellt eine erhöhte Gefahr dar und verpflichtet Sie dazu, diesen Umstand, idealerweise sowohl Ihrem Versicherer als auch Ihrer Hausverwaltung, zu melden.
Ein Leerstand liegt vor, wenn das Gebäude oder die Wohnung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht kontinuierlich genutzt wird. Dies tritt häufig auf, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bereits ausgezogen sind, aber noch keinen Käufer gefunden haben.
Auch bei längeren Auszeiten wie Sabbaticals, Geschäftsreisen oder Urlauben, die über den üblichen Jahresurlaub hinausgehen, gilt dieser Umstand. Für Versicherungen bedeutet dies ein höheres Risiko, was sich leider immer wieder in einer höheren Schadenshäufigkeit und größeren Schäden widerspiegelt.