Aufnahme von Flüchtlingen – Was gilt für Mietwohnungen:

 

Die Hilfsbereitschaft angesichts des Krieges in der Ukraine ist groß. Doch was ist hier als Mieter zu beachten?

 

Wie lange darf man geflüchtete bei sich aufnehmen:

Mieter sollten wissen: Ab einer gewissen Zeit braucht es die Zustimmung der Vermieter. Wer geflüchtete in seiner Mietwohnung für bis zu 8 Wochen aufnimmt, braucht den Vermieter nicht zu informieren. Dies teilte der Deutsche Mieterbund mit.

Erst bei längerer Aufnahme benötigt man jedoch die Zustimmung des Vermieters.

Ausnahme besteht hierbei, wenn es sich bei den aufgenommen Personen um Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern handelt.

 

Wann droht eine Abmahnung oder gar eine Kündigung:

Wer geflüchtete ohne die Zustimmung der Vermieter länger als 8 Wochen bei sich aufnimmt, muss mit einer Abmahnung oder gar mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn Mietende nicht alles tun um das Untermietverhältnis zu beenden.

Eine fristlose Kündigung ist laut Mieterbund nur dann unberechtigt, wenn Mieter vergessen haben, die Erlaubnis einzuholen.