Neue Grundsteuererklärung: Wer ist verpflichtet?

Die Erklärungen müssen dem Finanzamt – mit wenigen Ausnahmen – online über die Steuerplattform Elster übermittelt werden. Die Freischaltung kann bis zu zwei Wochen dauern. Verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung sind:

  • Eigentümer eines Grundstücks;
  • Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft;
  • bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete);
  • Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer von Grund und Boden unter Mitwirkung der Eigentümer des Gebäudes;
  • Bei Eigentumswohnungen sind die einzelnen Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.

 

Quelle: haufe.de